Zum Motiv:
Unsere Grafiken sollen die Funktion eines Zeitzeugen übernehmen, indem sie das 21 Jahrhundert widerspiegeln.
Deutsche-Rumänische Behörde
Mitu Marin Marcel ist alleine aber unsere Gott auf Himmel rettet mich.
David geschafft gegen Goliath ich kann auch warum nicht.
Articol 1 DGG
Würde des Menschen ist unantastbar.
Marcel ist dritte Gewinner im Wettbewerb „Sinti und Roma“ geworden. Er kämpft hartnäckig für das Recht und für die Gerechtigkeit. Das hat das Team von Baraq sehr beeindruckt.
Diese Aufnahmen sind in Berlin am 18. April 2014 entstanden, als das Baraq Team für den Wettbewerb „Sinti und Roma“ unterwegs war. Leider haben wir Marcel nicht persönlich angetroffen, um ein Interview mit Ihm zu machen.
Baraq hat eine Suchaktion gestartet, um ihn zu finden. Wir haben versucht, ihn über Facebook und E-Mail zu kontaktieren; leider noch ohne Erfolg. Wir haben an seinen Design nichts verändert, da wir genau das rüber bringen wollten was er uns zu sagen hat! Sobald wir ein Interview mit Ihm organisiert haben, werden wir euch unterrichten und es veröffentlichen.
Marcel erwartet von den Behörde eine Entschuldigung, sowohl von der rumänischen, als auch von der deutschen Behörde!
Marcel rief das Baraq Team an und in kürzester Zeit fuhren wir nach Berlin, um ein Interview mit ihm zu führen.
Interview mit Marcel
Er möchte als politischer Flüchtling anerkannt werden und behauptet die Straftaten, wegen denen er im Gefängnis war nicht begangen zu haben. Marcel ist aus seiner Heimat Rumänien geflohen. Er bezeichnet sich selbst als politischen Flüchtling.
In Deutschland angekommen hat es nicht lange gedauert, bis man ihn zu etwas beschuldigt hatte, was er nie getan hat, weswegen er fast 15 Monate ins Gefängnis kam. Erneut beteuert er, dass er diese Taten nie begangen hätte! Dies sei alles von rumänischen Spitzeln gesteuert, welche die Flüchtlinge im Ausland verfolgen. Nach seinem Aufenthalt im Gefängnis wurde er wieder nach Rumänien abgeschoben, wo er keinen Boden mehr unter den Füßen bekam. Man hätte ihm dort die Macht der Machthaber gezeigt!! Es war eine sehr harte Zeit für ihn und seine Familie!
Im Jahre 2006, als sich die Grenzen öffneten, kam er wieder nach Deutschland und demonstriert seitdem, nicht nur für sich selbst, sondern für all diejenigen, denen Ungerechtigkeiten zugeführt wurde und wird, durch die Machthaber dieser Welt, durch die Arroganz und die Besitzgierigen, die noch mehr haben wollen. Sie würden überlegen wie Sie an das Geld kommen, damit sie ihre Gelüste befriedigen können, aber was sie damit für ein Schaden anrichten, sich selbst und dem Anderen, das sehen sie nicht!
„Aus diesem Grund werde Ich, Marcel weitermachen und ihnen Tag für Tag zeigen, wozu sie in der Lage sind, nämlich ein Menschenleben zu zerstören und nicht den Willen haben es zu verändern! So wie mein Leben! Toleranz gibt es nur für Reiche,
für Arme gibt es keine Gerechtigkeit und keine Toleranz sie sind machtlos ausgeliefert. Das Wort der armen wird im Kapitalismus erstickt!
Der Kapitalismus zerstört die Empfindsamkeit für unseren Nächsten, die moderne Versklavung, Sie zerstört unsere Nächstenliebe.
Das Baraq Team hat einen sehr guten Eindruck von Marcel, auch wenn man ihm gerne nachweisen würde, dass er eine psychische Störung habe.Dies konnten wir nicht erkennen, er macht einen sehr klaren Eindruck. Man merkte, dass er schon viel vom Leben gesehen hat, denn wenn Marcel jemandem in die Augen schaut, dann weiß er mit wem er es zu tun hat.
Er hat sehr viel Lebenserfahrung auf menschlicher Ebene. Es gibt unterschiedliche Ebenen, aber die menschliche Ebene ist mit eine der Wichtigsten! Das Baraq Team hat einer der tapfersten Menschen getroffen, er kann sich wirklich Goliath nennen!
Wir waren von Anfang an beeindruckt von seinem Plakaten und jetzt wo wir ihn persönlich kennengelernt haben sind wir noch mehr beeindruckt.
Vielen Dank Marcel, dass es dich da draußen gibt!
Marcel benötigt einen Anwalt der ihn ehrenamtlich unterstützt, dieser muss natürlich auch tapfer sein und sollte keine Angst haben gegen die Behörde vorzugehen. Wenn es da draußen einen solchen Anwalt gibt, dann soll er sich bitte bei uns melden!!!!
Im Baraq Team befand sich auch ein Flüchtling, der ehrenamtlich dieses Video aufgenommen hat! Wir haben ihn schon in Kos in Griechenland kennengelernt!
Euer Baraq Team
Info
Papst Franziskus in den USA - Rede vor dem US Kongress und vom Balkon des Kapitol
Das Baraq Team hat diese Rede deshalb gewählt, weil es um die Würde des Menschen, um Gerechtigkeit, um Werte, um Verständnis, um Nächstenliebe, gegen Ausbeutung und sich gegen die höchste Form des Kapitalismus mit aller Kraft zu widersetzen geht. Und darum, den Menschen, die besonders benachteiligt sind, zur Seite zu stehen.
Euer Baraq Team
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17
(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens– und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21
(19 Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach– und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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